FAQ

... für neue Kunden von ESWE Versorgung

Wer kann seinen Energieversorger überhaupt wechseln?
In Deutschland haben wir einen liberalisierten Energiemarkt. Das heißt: Jeder Verbraucher hat das Recht, seinen Energieanbieter für Strom und Erdgas frei zu wählen. Lediglich die Besitzer von Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen sollten darauf verzichten, da in der Regel der Sondervertrag mit dem Grundversorger von anderen Versorgern preislich nicht unterboten werden kann.

Wie funktioniert der Wechsel?
Der Wechsel ist ganz einfach: Der Kunde füllt online einen Antrag aus. Dieser Antrag enthält eine Vollmacht, die zur Kündigung beim bisherigen Versorger berechtigt. Sofern der Kunde keinen längerfristigen Vertrag mit seinem alten Versorger abgeschlossen hat, wird dieser der Kündigung zustimmen. Sind alle Formalitäten erledigt, können wir mit der Lieferung beginnen. Sie nutzen weiterhin Ihren bisherigen Strom- oder Gaszähler und es kommt zu keiner Lieferunterbrechung. Das ist gesetzlich geregelt.

Die Versorgung kann immer nur zum 1. eines Monats starten. Die Kündigung beim alten Versorger muss mindestens einen Monat vor Lieferbeginn durchgeführt werden. Wenn wir den Altvertrag beispielsweise bis 29. Februar gekündigt haben, können wir den Kunden ab 1. April versorgen. Von dem alten Versorger erhält der Kunde in diesem Fall eine Schlussrechnung zum 31. März. Unsere Vertragsbestätigung kommt Anfang April. Die Zeit, die vom Stellen des Antrags bis zum Versorgungsbeginn vergeht, beträgt somit ca. vier bis acht Wochen.

Die wichtigste Voraussetzung für den Wechsel zu ESWE Versorgung ist ein komplett ausgefüllter Antrag. Hierbei ist es auch wichtig, dass der Antrag auf die Vertragspartner läuft, die auch bei dem „alten“ Energieversorger Vertragspartner sind. Neben Rechnungsanschrift und Abnahmestelle brauchen wir auf jeden Fall den Namen des bisherigen Energieversorgers, eine Kündigungsvollmacht und idealerweise eine Einzugsermächtigung.

Kann ich nach einem Umzug zu ESWE Versorgung wechseln?
Bei einem Umzug können Sie Ihren alten Stromliefervertrag jederzeit kündigen und sich ab dem Einzugstermin von ESWE Versorgung beliefern lassen. Hierfür muss jedoch bis spätestens 6 Wochen nach Ihrem Einzug der örtlich ansässige Netzbetreiber durch ESWE informiert worden sein. Ansonsten fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Wichtig ist es ebenfalls, dass Sie uns die korrekte Zählernummer mitteilen und dass die Lieferstelle durch den Vormieter abgemeldet ist.

Wie beliefert ESWE den Kunden?
Wir legen keine neue Leitung. Wir nutzen die bestehende Leitung und bezahlen dafür eine Durchleitungsgebühr. Das heißt: Sie bekommen physikalisch gesehen weiterhin den Strom bzw. das Erdgas wie vor Ihrem Versorgerwechsel.

Was kostet der Wechsel zu ESWE?
Nichts, der Wechsel zu ESWE ist für den Kunden natürlich kostenlos!

Muss der Kunde etwas an den Netzbetreiber bezahlen?
Nein, unser Preis beinhaltet alle Kosten, auch die Durchleitungsgebühren.

Was passiert, wenn ESWE den Vertrag kündigt?
Der Kunde kann sich einen neuen Versorger suchen oder fällt automatisch wieder in die Versorgung durch den Grundversorger.

Kann es zu einer Lücke in der Versorgung kommen?
Nein, der Grundversorger ist verpflichtet, die Versorgung übergangslos aufrecht zu erhalten, bis der neue Lieferant übernimmt.

Kann es passieren, dass ein Kunde mit einem Mal zwei Verträge hat?
Nein, für eine Abnahmestelle kann man nur einen Vertrag haben. Wenn ein Kunde zwei Verträge unterschrieben hat, müssen die Lieferanten klären, wer versorgen darf.

Wie hoch ist der Abschlag?
Der Abschlag wird anhand der Vorverbrauchswerte festgelegt, die uns der Netzbetreiber meldet. Änderungswünsche nehmen wir gerne entgegen und berücksichtigen diese.

Wann bekommt ein Kunde die Jahresrechnung?
Wenn Sie bisher von Ihrem Grundversorger beliefert wurden, ändert sich der der Rhythmus für Ihre Jahresabrechnung nicht. Ansonsten kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen.

Wie kommt ESWE an die Zählerstände?
Die Zählerstände werden vom Netzbetreiber ermittelt und ESWE Versorgung zur Verfügung gestellt.

Was passiert, wenn ich umziehe?
Der Vertrag wird mit dem Auszugstermin beendet. Das Auszugsdatum sollte uns der Kunde rechtzeitig (mindestens einen Monat vorher) mitteilen. Für die neue Wohnung machen wir gerne wieder ein Angebot und regeln alles Weitere.

Kann man den Zählerstand auch online mitteilen?
Ja, über unser Online-Kundenkonto kann der Kunde viele Dinge bequem über das Internet abwickeln.

Was passiert bei Preisänderungen?
Als Kunde werden Sie rechtzeitig per Post über alle Preisänderungen informiert.

Wie bezahlt der Kunde?
Es ist ein monatlicher Abschlag auf die voraussichtliche Jahresrechnung zu leisten. Höhe und Fälligkeit der Abschläge wird in einem Abschlagsplan mitgeteilt, welcher mit der Vertragsbestätigung bzw. der Jahresrechnung kommt.

Wer ist für die Wartung der Leitungen zuständig?
Für die Versorgungssicherheit, Instandhaltung und Wartung ist nach wie vor der für Sie zuständige Netzbetreiber zuständig. Dieser wird auch Störungen umgehend beheben.

nach oben