Wie Sie vielleicht bereits aus der Presse erfahren haben, sind die Kosten für Strom und Erdgas am Energiemarkt in den vergangenen Wochen und Monaten um ein Vielfaches gestiegen und erreichen aktuell Rekordniveau. Wir wollen unseren Neukunden stets faire Preise und Produktkonditionen bieten. Auf Basis der hohen Preise am Energiemarkt ist es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich, faire Preise für Sie und andere Kunden anzubieten, die langfristig günstig sind.
Wir arbeiten daran, Ihnen so schnell wie möglich wieder das gewohnte und vollständige Angebot für Strom und Erdgas zur Verfügung stellen zu können.
Für unsere Bestandskunden ist eine Versorgung selbstverständlich zu ihren jeweiligen abgeschlossenen Konditionen sichergestellt.
• Naturstrom aus regenerativen Quellen |
• Preisgarantie bis 31.12.2023 |
• 12 Monate Vertragslaufzeit |
• Attraktiver Neukundenbonus |
• Naturstrom aus regenerativen Quellen |
• Preisgarantie bis 31.12.2023 |
• 1 Monat Vertragslaufzeit |
• Volle Flexibilität |
• Preisgarantie bis 30.09.2023 |
• 12 Monate Vertragslaufzeit |
• Attraktiver Neukundenbonus |
• Preisgarantie bis 30.09.2023 |
• 1 Monat Vertragslaufzeit |
• Volle Flexibilität |
Strom von ESWE ist bereits seit 2007 atomstromfrei. Unser Produkt ESWE Natur STROM wird aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. Unabhängige Fachleute des TÜV NORD überprüfen und testieren dies in jährlichen Abständen. Dies bestätigt unsere aktuelle Zertifizierungsurkunde.
Nicht unbedingt. Aus physikalischer Sicht, lässt sich regenerativer Strom nicht von konventionellem Strom unterscheiden. Man kann das Stromleitungsnetz mit einem See vergleichen. In diesen See wird sowohl Strom aus Kohle- und Atomkraftwerken eingespeist, als auch aus Anlagen die ihren Strom regenerativ erzeugen. Mit Ihrer Wahl für ESWE Natur STROM vergrößern sie die Menge an regenerativ erzeugter Energie und tragen so aktiv zur Energiewende bei.
Nein, der Grundversorger ist verpflichtet, die Versorgung übergangslos aufrecht zu erhalten, bis der neue Lieferant übernimmt.
Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis und einen Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde. Im ersten Jahr reduzieren sich die Jahresgesamtkosten um den einmaligen Neukundenbonus.
Mit ESWE Natur STROM bieten wir Ihnen ein Produkt mit klaren Vertragskonditionen. Neben einem günstigen Arbeits- und Grundpreis profitieren Sie außerdem von unserem attraktiven Neukundenbonus, den wir Ihnen nach 12 Monaten Vertragslaufzeit auszahlen. Unser Stromangebot beinhaltet darüber hinaus eine lange Preisgarantie von bis zu drei Jahren. Wir verlangen von Ihnen weder eine Kaution noch Vorkasse. Im Gegenteil: Sie zahlen bei ESWE monatlich, und zwar Ihren individuellen Abschlag je nachdem wie hoch Ihr Verbrauch ist. Ganz nebenbei tragen Sie noch zum Klima- und Umweltschutz bei, denn ESWE Natur STROM ist vom TÜV zertifizierter Strom, der vorwiegend aus Wasserkraft gewonnen wird.
Mit unseren ESWE flex Tarifen erhalten Sie durch kurze Vertragslaufzeiten mehr Flexibilität. Die Vertragslaufzeit beträgt nur einen Monat. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat, ist aber jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar. Neben einem günstigen Arbeits- und Grundpreis bietet auch ESWE Natur STROM flex die für ESWE typischen und fairen Vertragskonditionen, sowie monatliche Abschläge in Abhängigkeit Ihres individuellen Verbrauchs. Mit ESWE Natur STROM flex tragen Sie aktiv zum Klima- und Umweltschutz bei, denn ESWE Natur STROM flex ist vom TÜV zertifizierter Strom aus regenerativen Quellen.
Der Abschlag wird anhand der Vorverbrauchswerte festgelegt, die uns der Netzbetreiber meldet. Änderungswünsche nehmen wir gerne entgegen und berücksichtigen diese.
ESWE bietet Ihnen eine bis zu 3-jährige Preisgarantie. In diesem Zeitraum sind Preisänderungen lediglich aufgrund veränderter oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger Umlagen möglich, und können zu Preiserhöhungen oder Preissenkungen führen.
Um klimaneutrales Erdgas zu erhalten investiert ESWE in vom TÜV geprüfte und zertifizierte Klimaschutzprojekte. Dadurch werden die CO2-Emissionen, die durch die Verbrennung von Erdgas entstehen, kompensiert. Derzeit wird durch folgende Projekte im In- und Ausland Klimaneutralität hergestellt:
Nein, der Grundversorger ist verpflichtet, die Versorgung übergangslos aufrecht zu erhalten, bis der neue Lieferant übernimmt.
Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis und einen Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde. Im ersten Jahr reduzieren sich die Jahresgesamtkosten um den einmaligen Neukundenbonus.
Mit ESWE Klima Fair GAS bieten wir Ihnen ein Produkt mit klaren Vertragskonditionen. Neben einem günstigen Arbeits- und Grundpreis profitieren Sie außerdem von unserem attraktiven Neukundenbonus nach 12 Monaten Vertragslaufzeit und einem Sofortbonus, den wir Ihnen innerhalb der ersten 60 Tage der Belieferung auszahlen. Unser Gasangebot beinhaltet darüber hinaus eine lange Preisgarantie von bis zu zwei Jahren. Wir verlangen von Ihnen weder eine Kaution noch Vorkasse. Im Gegenteil: Sie zahlen bei ESWE monatlich, und zwar Ihren individuellen Abschlag je nachdem wie hoch Ihr Verbrauch ist. Ganz nebenbei tragen Sie noch zum Klima- und Umweltschutz bei, denn ESWE Klima Fair GAS ist vom TÜV zertifiziertes klimaneutrales Erdgas.
Mit unseren ESWE flex Tarifen erhalten Sie durch kurze Vertragslaufzeiten mehr Flexibilität. Die Vertragslaufzeit beträgt nur einen Monat. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat, ist aber jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar. Neben einem günstigen Arbeits- und Grundpreis bietet auch ESWE Klima Fair GAS flex die für ESWE typischen und fairen Vertragskonditionen, sowie monatliche Abschläge in Abhängigkeit Ihres individuellen Verbrauchs. Mit ESWE Klima Fair GAS flex tragen Sie aktiv zum Klima- und Umweltschutz bei, denn ESWE Klima Fair GAS flex ist vom TÜV zertifiziertes klimaneutrales Erdgas.
Der Abschlag wird anhand der Vorverbrauchswerte festgelegt, die uns der Netzbetreiber meldet. Änderungswünsche nehmen wir gerne entgegen und berücksichtigen diese.
ESWE bietet Ihnen eine bis zu 2-jährige Preisgarantie. In diesem Zeitraum sind Preisänderungen lediglich aufgrund veränderter oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger Umlagen möglich, und können zu Preiserhöhungen oder Preissenkungen führen.
In Deutschland haben wir einen liberalisierten Energiemarkt. Das heißt: Jeder Verbraucher hat das Recht, seinen Energieanbieter für Strom und Erdgas frei zu wählen. ESWE versorgt Sie nahezu im gesamten Bundesgebiet mit Strom (gilt nicht für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen) und Erdgas.
Der Wechsel ist ganz einfach: Der Kunde füllt online einen Antrag aus. Dieser Antrag enthält eine Vollmacht, die zur Kündigung beim bisherigen Versorger berechtigt. Sofern der Kunde keinen längerfristigen Vertrag mit seinem alten Versorger abgeschlossen hat, wird dieser der Kündigung zustimmen. Sind alle Formalitäten erledigt, können wir mit der Lieferung beginnen. Sie nutzen weiterhin Ihren bisherigen Strom- oder Gaszähler und es kommt zu keiner Lieferunterbrechung. Das ist gesetzlich geregelt.
Im Idealfall vergehen von Vertragsschluss bis Lieferbeginn 2 Wochen. Wir halten Sie über den aktuellen Stand des Versorgerwechsels auf dem Laufenden.
Die wichtigste Voraussetzung für den Wechsel zu ESWE Versorgung ist ein komplett ausgefüllter Antrag. Hierbei ist es auch wichtig, dass der Antrag auf die Vertragspartner läuft, die auch bei dem „alten“ Energieversorger Vertragspartner sind. Neben Rechnungsanschrift und Abnahmestelle brauchen wir auf jeden Fall den Namen des bisherigen Energieversorgers sowie die Zählernummer.
Bei einem Umzug können Sie Ihren alten Strom- oder Gasliefervertrag jederzeit kündigen und sich ab dem Einzugstermin von ESWE Versorgung beliefern lassen. Hierfür muss jedoch bis spätestens 6 Wochen nach Ihrem Einzug der örtlich ansässige Netzbetreiber durch ESWE informiert worden sein. Ansonsten fallen Sie automatisch in die Grundversorgung. Wichtig ist es ebenfalls, dass Sie uns die korrekte Zählernummer mitteilen und dass die Lieferstelle durch den Vormieter abgemeldet ist.
Wir legen keine neue Leitung. Wir nutzen die bestehende Leitung und bezahlen dafür eine Durchleitungsgebühr. Das heißt: Sie bekommen physikalisch gesehen weiterhin den Strom bzw. das Erdgas wie vor Ihrem Versorgerwechsel.
Nichts, der Wechsel zu ESWE ist für den Kunden natürlich kostenlos!
Bei einem Wechsel zu ESWE brauchen Sie Ihren bestehenden Strom- oder Gasvertrag nicht selbst kündigen. Diesen Schritt übernehmen gerne wir für Sie. Geben Sie uns dazu beim Ausfüllen des Wechselformulars Ihr Einverständnis zur Kündigung Ihres Altvertrages. Alle weiteren Schritte übernehmen wir und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Haben Sie Ihren bisherigen Energieliefervertrag bereits selbst gekündigt, so können Sie uns dies beim Ausfüllen des Wechselformulars ganz einfach mitteilen.
Nein, unser Preis beinhaltet alle Kosten, auch die Durchleitungsgebühren.
Der Kunde kann sich einen neuen Versorger suchen oder fällt automatisch wieder in die Versorgung durch den Grundversorger.
Nein, der Grundversorger ist verpflichtet, die Versorgung übergangslos aufrecht zu erhalten, bis der neue Lieferant übernimmt.
Nein, für eine Abnahmestelle kann man nur einen Vertrag haben. Wenn ein Kunde zwei Verträge unterschrieben hat, müssen die Lieferanten klären, wer versorgen darf.
Der Abschlag wird anhand der Vorverbrauchswerte festgelegt, die uns der Netzbetreiber meldet. Änderungswünsche nehmen wir gerne entgegen und berücksichtigen diese.
Wenn Sie bisher von Ihrem Grundversorger beliefert wurden, ändert sich der Rhythmus für Ihre Jahresabrechnung nicht. Ansonsten kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen.
Die Zählerstände werden vom Netzbetreiber ermittelt und ESWE Versorgung zur Verfügung gestellt. Sie können ESWE Ihren Zählerstand aber auch bequem über unser Online-Kundenportal mitteilen.
Der Vertrag wird mit dem Auszugstermin beendet. Das Auszugsdatum sollte uns der Kunde rechtzeitig (mindestens einen Monat vorher) mitteilen. Für die neue Wohnung machen wir gerne wieder ein Angebot und regeln alles Weitere.
Als Kunde werden Sie rechtzeitig per Post oder E-Mail über alle Preisänderungen informiert.
Es ist ein monatlicher Abschlag auf die voraussichtliche Jahresrechnung zu leisten. Höhe und Fälligkeit der Abschläge wird in einem Abschlagsplan mitgeteilt, welcher mit der Vertragsbestätigung bzw. der Jahresrechnung kommt.
Für die Versorgungssicherheit, Instandhaltung und Wartung ist nach wie vor der für Sie zuständige Netzbetreiber zuständig. Dieser wird auch Störungen umgehend beheben.